Rentenversicherung Vergleich und Infos

19.05.2012 Aktualisiert von Schmidt

Die Riesterrente ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2011 sorgten erstmals mehr als 14 Millionen Menschen privat auf diese Weise für ihr Alter vor. Wichtige Fakten der Rentenversicherung werden nun erklärt.

Das System der Riesterrente

Begonnen hat alles im Jahr 2002, als der damalige Arbeitsminister Walter Riester erklärte, der Staat müsse das Rentenniveau von 70 auf 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens senken. Um diese Einbußen aufzufangen, entwickelte der Sozialdemokrat im Gegenzug ein privates Rentensystem, das der Staat fördert. Dies geschieht entweder durch direkte Zulagen oder eine Steuerersparnis durch einen Sonderausgabenabzug. Das zuständige Finanzamt prüft, welche der beiden Varianten günstiger ist. Die jährliche Grundzulage der öffentlichen Hand beträgt 154 Euro, zudem kann man 185 Euro pro Kind, für das man wenigstens ein Jahr Kindergeld bekommen hat, geltend machen. Kinder, die nach 2008 geboren sind, werden mit 300 Euro jährlichem Zuschuss belohnt. Der Anspruch auf die Kinderzulage besteht, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Es ist allerdings nicht garantiert, dass man die volle staatliche Zulage erhält, denn hierfür muss ein Mindesteigenbetrag gezahlt werden, der sich an den beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres bemisst. Gezahlt werden müssen mindestens vier Prozent dieser Summe abzüglich der Zulagen.

Für wen gilt die Riesterrente und ist die Altersvorsorge krisenfest?

Die Riesterrente ist dazu entwickelt worden, wirklich jedem Bürger offen zu sein, der privat vorsorgen möchte. Deswegen gilt die allgemeine Regel, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik, der Teil der staatlichen Rentenversicherung oder Bezugsberechtiger öffentlichen Pensionen ist, Zulage-berechtigt ist. Ausgeschlossen sind auf diese Weise Studenten, nicht rentenversicherte Selbstständige, Pflichtversicherte der Einrichtungen berufsständischer Versorgung, geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte und Bezieher wegen teilweiser oder komplett geminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Riesterrente ist dabei so angelegt, dass sie möglichst krisenfest ist. Dies bedeutet, der Riesterpartner muss garantieren, dass man mindestens 100 Prozent der eingezahlten Gelder in gleichbleibenden Beiträgen wieder ausgezahlt bekommen. Verstirbt der Bezugsberechtigte zuvor, bekommen seine Erben die Rente bis zum Erreichen dieser Grenze ausgezahlt. Zudem ist die Riesterrente Hartz IV- und pfändungssicher. Dies bedeutet, es ist zwar rein theoretisch vor Erreichen des Rentenalters möglich, die Riester-Einlagen aufzulösen, der Staat darf dies für den Bezug der ALG II-Gelder aber nicht verlangen. Tut man es aber dennoch, kann dies sogar zu einem Aussetzen der Hartz IV-Zahlungen führen. Löst man seine Riester-Einlagen vorzeitig auf, kann es zudem sein, dass der Staat seine Zulagen zurückfordert.

Von wem bekommt man die Riesterrente?

Anders als die gesetzliche Rente hilft der Staat bei der Riester-Förderung nicht direkt bei der Erstellung eines Sparplans und verwaltet die eingezahlten Gelder auch nicht, sondern zertifiziert Partner aus der Privat-Wirtschaft, die Riester-Sparpläne anbieten möchten. Man spricht dann von förderfähigen Sparformen. Darunter versteht man beispielsweise einen Bankensparplan, der in der Tat am häufigsten gewählt wird. Das Prinzip lautet, dass man auf ein Konto seine Beiträge einzahlt, dieses verzinst und zu Beginn des Rentenalters in eine Rentenversicherung umgewandelt wird, welche in der Folge die Auszahlungen vornimmt.

Daneben gibt es die Möglichkeit, eine klassische private Rentenversicherung abzuschließen, auf die Dienste von Fondsgebundenen Rentenversicherungen zu setzen, einen Fondssparplan zu erstellen oder die Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherungen in Anspruch zu nehmen. Der Bankensparplan, der Fondssparplan und die klassische Rentenversicherung bürgen den Vorteil der Transparenz. Die Anleger wissen ganz genau, wie hoch die Kosten sind, welche für die Verwaltung der Anlagen geführt werden und können auf diese Weise ermitteln, wie viel Geld sie eigentlich tatsächlich sparen.

  • Privat oder gesetzlich

    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung. Die GRV ist Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland und per Gesetz vorgeschrieben. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente zählen zu den Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung (PRV).

  • Rentenlinks